Weingarten mit Sonnenuntergang

    Offenlegung gemäß § 65a Bankwesengesetz (kurz „BWG") der BONUS Vorsorgekasse AG (im Folgenden „BONUS-BVK" genannt)

    Gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG) haben Kreditinstitute auf ihrer Internet-Seite zu erörtern, auf welche Art und Weise sie die Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs. 1 Z 18 und 19 und der Anlage zu § 39b einhalten. §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a BWG – Eignung und Qualifikation der Geschäftsleiter, §§ 28a Abs. 5 Z 1 bis 5 BWG – Eignung und Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder, § 29 BWG: Nominierungsausschuss

    Die Fit & Proper Policy der BONUS-BVK stellt die schriftliche Festlegung der Strategie für die Auswahl und den Prozess zur Eignungsbeurteilung der Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und der Mitarbeiter in Schlüsselpositionen dar und steht mit den Werten und langfristigen Interessen der BONUS-BVK im Einklang. Es werden Kriterien für die Beurteilung der Eignung, die erforderlichen Unterlagen und der Prozess für die Sicherstellung der Eignung sowie der anlassbezogenen Reevaluierung dokumentiert.

    Für den Vorstand, den Aufsichtsrat und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen gelten aufgrund ihrer Verantwortung für die Leitung und Überwachung des Instituts spezifische Anforderungen in Bezug auf ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Die geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen jeder einzelnen Person im Hinblick auf die kollektiven Anforderungen an die Zusammensetzung der Gremien stellen sicher, dass auf Basis eines guten Verständnisses für die Geschäftstätigkeit, die Risiken und die Governance-Struktur der BONUS-BVK sowie der Kenntnis der regulatorischen Rahmenbedingungen gut informierte und kompetente Entscheidungen für die Führung der BONUS-BVK getroffen werden.

    Für die Auswahl von Personen für den Vorstand, für den Aufsichtsrat und von Inhabern von Schlüsselpositionen ist neben fachlicher Kompetenz auch die Erfüllung der erforderlichen persönlichen Qualifikationen sowie ausreichende zeitliche Verfügbarkeit maßgeblich. Die Verantwortung für die Umsetzung der Fit & Proper Policy liegt beim Vorstand bzw. beim Aufsichtsrat als Kollektivorgan im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit. Die Eignung wird durch regelmäßige Schulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen laufend sichergestellt. Das von der BONUS-BVK eingerichtete Fit & Proper Office ist für die Identifizierung von Schulungsmaßnahmen bzw. die Dokumentation der Umsetzung dieser Schulungsmaßnahmen verantwortlich. Es ist kein Nominierungsausschuss in der BONUS-BVK eingerichtet, da der Schwellenwert des § 29 BWG nicht erreicht bzw. überschritten wird und von der BONUS-BVK keine übertragbaren Wertpapiere ausgegeben werden, die zum Handel an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 zugelassen sind. Die in § 29 BWG beschriebenen Aufgaben und Pflichten werden vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

    §§ 39b und c BWG sowie Anlage zu § 39b BWG - Vergütungspolitik
    Die Vergütungspolitik in der BONUS-BVK erfolgt gemäß den in der Anlage zu § 39b BWG vorgegebenen Grundsätzen der Vergütungspolitik und -praktiken. Gemäß den betrieblichen Grundsätzen der Vergütungspolitik und –praktiken hat die BONUS-BVK bei allen Mitarbeiterkategorien davon Abstand genommen variable Vergütungen für das Erreichen bestimmter Ziele zu vereinbaren. In der BONUS-BVK ist kein Vergütungsausschuss eingerichtet, da der Schwellenwert des § 39c BWG nicht erreicht bzw. überschritten wird und von der BONUS-BVK keine übertragbaren Wertpapiere ausgegeben werden, die zum Handel an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 zugelassen sind. Die in § 39c BWG beschriebenen Aufgaben und Pflichten werden vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

    § 64 Abs. 1 Z 18 und 19 - Auflistung der geforderten Kennzahlen für das Geschäftsjahr
    Die erweiterten Angaben im Anhang gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 und 19 BWG werden – entsprechend den im BWG festgelegten Übergangsfristen – erstmals in den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
    2014 aufgenommen. Die geforderten Kennzahlen werden somit auch durch unseren Wirtschaftsprüfer geprüft. Unsere Geschäftsberichte stehen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.