Einfach vorsorgen
Jederzeit abgesichert mit der Abfertigung NEU
Mitarbeitende und Selbständige profitieren von 1,53 % des Bruttoentgelts (der Beitragsgrundlage), die in eine Vorsorgekasse überwiesen werden. Die BONUS Vorsorgekasse veranlagt die eingezahlten Beiträge nachhaltig, sicher und transparent. Nach Beendigung der Tätigkeit haben Sie die Option zwischen kurzfristiger sozialer Absicherung oder langfristiger Vorsorge für die Alterspension.
Informationen für:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Neue Möglichkeiten für Ihre Vorsorge ab 2028
Am 23. September hat der Nationalrat eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Ab dem 1. Jänner 2028 ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten für Sie und Ihre Vorsorge. Allen Beschäftigten soll der Zugang zu einer Pensionskassenlösung auch ohne Angebot des Arbeitgebers ermöglicht werden. Zudem können Sie künftig selbst entscheiden, wie Ihre Beiträge in der Abfertigung NEU veranlagt werden.
Mehr dazu entnehmen Sie bitte den unten angeführten Punkten:
Wesentliche Neuerungen ab 1. Jänner 2028
Abfertigungsansprüche können künftig von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in eine Pensionskasse übertragen werden. Mit dem neuen Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SPÜV - auch bekannt als Generalpensionskassenvertrag) soll diese Möglichkeit ab 2028 allen Beschäftigten offenstehen. Dies war zuvor nur Personen möglich, deren Arbeitgeber bereits ein eigenes Pensionskassenmodell angeboten hat. Mit der Reform wird die bisher bestehende Einschränkung aufgehoben und eine breitere Zugänglichkeit mit einer lebenslangen Zusatzpension geschaffen.
Neben dem weiterhin bestehenden System Abfertigung NEU mit Kapitalgarantie können Sie ab 2028 Abfertigungsleistungen auch längerfristig und ohne Kapitalgarantie in eine Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (Vorsorge-VG) investieren. Grundsätzlich sollen erst bei Pensionsantritt die Verfügungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (z.B. Auszahlung als Einmalbetrag, Übertragung in eine Pensionskasse). Ausnahme sind gesetzlich geregelte Härtefälle. Durch die eingeschränkten Verfügungsmöglichkeiten kann Ihr Kapital in der Vorsorge-VG längerfristiger veranlagt werden, was die Chance auf bessere Veranlagungsergebnisse eröffnet.
Die Entscheidung für die Option eine Vorsorgeveranlagungsgemeinschaft erfolgt auf freiwilliger Basis („Opt-In-Modell“).
Um der Kontenzersplitterung entgegenzuwirken, werden Vorsorgekonten, auf die seit drei Jahren keine Abfertigungsbeiträge mehr eingezahlt wurden, künftig automatisiert mit dem aktiven Hauptkonto zusammengelegt. Sind Sie betroffen, müssen Sie nichts unternehmen: Ihre aktive Vorsorgekasse informiert Sie rechtzeitig über die geplante Zusammenführung. Bei Bedarf können Sie widersprechen. Die Einführung startet 2028 und erfolgt schrittweise.
BONUS übernimmt die fair-finance Vorsorgekasse
Die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft hat alle Anteile an der fair-finance Vorsorgekasse von der Sinnova Gruppe erworben. Mit der Eintragung in das Firmenbuch, die am 24. September 2025 erfolgt ist, ist nunmehr auch die Verschmelzung abgeschlossen. Die fair-finance ist damit vollständig in die BONUS Vorsorgekasse integriert und tritt künftig ausschließlich unter dem Namen BONUS auf.
Alle bestehenden Vereinbarungen und Verträge mit der fair-finance Vorsorgekasse behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und das bewährte Service-Team ist wie gewohnt für Sie da.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass vorerst noch die bestehende IT der vormaligen fair-finance Verwendung findet. Auch das Portal steht Ihnen in unveränderter Form weiterhin zur Verfügung. Dieses finden Sie auf der rechten Seite oben „Zum Kundenportal“.
Hier finden Sie zwei Informationsblätter zur Verschmelzung – einmal für Arbeitgebende und einmal für Arbeitnehmende.