Abfertigung Neu

Mitarbeitervorsorge

Seit 2003 gibt es die Abfertigung Neu. Arbeitgeber sind verpflichtet, für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ab 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts als Mitarbeitervorsorgebeiträge an die Gebietskrankenkassen zu leisten. Diese leitet die Beiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter. Abfertigungsansprüche richten sich nur noch gegen die Vorsorgekasse.

Selbständigenvorsorge

Seit 2008 können auch Selbständige steuerschonend mit 1,53 % des Jahreseinkommens an Selbständigenvorsorgebeiträgen für die eigene Zukunft vorsorgen.

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