Rechtsanwaltskammer
Die Versorgungseinrichtung Teil B – Zusatzpension ist mit 01.01.1998 österreichweit, als Ergänzung zur Grundleistung Teil A der Versorgungseinrichtung, in Kraft getreten. Die Concisa ist mit der administrativen Abwicklung für ca. 7.000 Rechtsanwälte (Anwartschaftsberechtigte und Leistungsempfänger) betraut und wird namens der Rechtsanwaltskammer tätig.
Durch die Versorgungseinrichtung erhalten die Kammermitglieder eine Alters- oder Berufunfähigkeitspension nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Im Todesfall werden die Hinterbliebenen durch Witwe/r bzw. Waisenpension finanziell abgesichert.
Als aktiver Rechtsanwalt können Sie sich für die elektronische Zustellung aller Dokumente der Concisa entscheiden und dabei Verwaltungskosten sparen. Der Zugang erfolgt über den Mitglieder Log-in des ÖRAK.