Abfertigung Neu

Elektronische Jahreskontonachricht

Mit der Novelle zum Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur digitalen Jahreskontoinformation erfolgt ab 2025 die branchenweite Umstellung auf den umweltfreundlichen elektronischen Versand. Wir empfehlen schon jetzt, sich mit den auf der Jahreskontonachricht angedruckten Zugangsdaten im Kundenportal zu registrieren oder einen Registrierungscode anzufordern. Damit sind Sie laufend über geleistete Beiträge, Veranlagungsergebnis und Kapitalstand informiert und können bei Verfügungsberechtigung direkt im Portal sicher und bequem über Ihr Kapital verfügen.

Mitarbeitervorsorge

Seit 2003 gibt es die Abfertigung Neu. Arbeitgeber sind verpflichtet, für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ab 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts als Mitarbeitervorsorgebeiträge an die Gebietskrankenkassen zu leisten. Diese leitet die Beiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter. Abfertigungsansprüche richten sich nur noch gegen die Vorsorgekasse.

Selbständigenvorsorge

Seit 2008 können auch Selbständige steuerschonend mit 1,53 % des Jahreseinkommens an Selbständigenvorsorgebeiträgen für die eigene Zukunft vorsorgen.

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