Betriebliche Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung, stellt sie doch eine wichtige und wertvolle Ergänzung zur ASVG-Pension dar. Immer mehr Kollektivverträge sehen Pensionskassenmodelle vor, sei es durch Beiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt leistet oder auch durch Öffnungsklauseln, die es ermöglichen bestehende Gehaltsbestandteile in einen Pensionskassenbeitrag umzuwandeln und so steuerschonend eine Zusatzpension anzusparen.
Auch für die vielen Klein- und Mittelbetriebe sind Pensionskassenmodelle äußerst attraktiv. Arbeitgeber haben die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steuerschonend am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen.
Pensionskassenbeiträge sind frei von Lohnnebenkosten und Steuern. Arbeitgeber können Pensionskassenbeiträge als Betriebsausgabe absetzen und somit ebenfalls Steuern sparen.
Beiträge in eine Pensionskasse sind für Arbeitgeber und Mitarbeiter wesentlich effizienter verwendet als eine voll steuerpflichtige Prämienauszahlung oder Gehaltserhöhung.
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