Für alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen.
Sie als Arbeitgeber bestimmen, ob die gesamte Belegschaft oder bestimmte Gruppen, die nach objektiven Kriterien gebildet werden, am Modell teilnehmen.
Werden nicht alle Mitarbeiter eingebunden, ist es wichtig aufgrund sachlicher Kriterien eine geeignete Gruppe zu definieren. Dieser Umstand trifft auch bei angestellten Familienangehörigen zu.
Kriterien können sein: