Gewerbetreibende und „Neue Selbständige“ mit Krankenpflichtversicherung bei der SVA sind verpflichtet, 1,53 % ihrer jährlichen Beitragsgrundlage für ihre private Vorsorge vorzusehen.Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht.
Als Freiberufler (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Rechts- und Patentanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Notar oder Ziviltechniker) sowie Land- und Forstwirt haben Sie die freie Wahl, ob Sie Selbständigenvorsorgebeiträge leisten wollen.