Bei der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (im Folgenden „BONUS PK“) handelt es sich um eine österreichische überbetriebliche Pensionskasse, welche der Aufsicht der FMA unterliegt und damit um einen institutionellen Anleger.
Im Folgenden legt die BONUS PK gemäß §§ 185,186 Börsegesetz 2018 Informationen zu Mitwirkungspolitik und Anlagestrategie offen.
Die BONUS PK investiert über Spezialfonds sowie über Publikumsfonds und Alternative Investmentfonds in Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Die Investments in Aktiengesellschaften erfolgen durch die BONUS PK somit indirekt durch den Erwerb von Fondsanteilen.
Demgemäß werden auch die Aktionärsrechte von der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagesellschaft oder Alternativer Investmentfonds Manager) ausgeübt. Bezogen auf das jeweils verwaltete Vermögen sind die größten Verwaltungsgesellschaften derzeit
Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft führt im Rahmen der Verwaltung eines Fonds auch den Dialog mit den Aktiengesellschaften, arbeitet mit anderen Aktionären zusammen und kommuniziert mit weiteren Interessenträgern.
Alle Verwaltungsgesellschaften verfügen über Richtlinien zum Umgang mit Interessens-konflikten.
Anlageentscheidungen erfolgen gemäß dem festgelegten Investmentprozess der Verwaltungsgesellschaft, unter anderem auch auf Grundlage einer Auswertung des Risikos und der mittel- bis langfristigen Entwicklung der finanziellen und nicht finanziellen Leistung der jeweiligen Aktiengesellschaft, in die investiert werden soll. Die Verwaltungsgesellschaften berücksichtigen weiters die Corporate Governance Struktur, die Strategie, Kapitalstruktur sowie die sozialen und ökologischen Merkmale eines Investments.
Die BONUS PK betrachtet ihrerseits die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Eigentümer- und Stimmrechte an der im jeweiligen Fonds gehaltenen Aktiengesellschaft, einen geordneten Investmentprozess sowie den laufenden Dialog zwischen Aktiengesellschaft und Verwaltungsgesellschaft als wichtige Kriterien bei ihrer Auswahl von Fonds und führt diesbezüglich einen aktiven Dialog mit Verwaltungsgesellschaften.
Die BONUS PK legt im Rahmen der Asset Allokation die Anlagestrategie fest und stimmt das Profil und die Laufzeit der Verbindlichkeiten, insbesondere langfristiger Verbindlichkeiten ab. Dabei erfolgt die Veranlagung nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Vermögenswerte zum größtmöglichen langfristigen Nutzen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten insgesamt und so zu veranlagen sind, dass die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des einer Veranlagungs- und Risiko-gemeinschaft zugeordneten Vermögens insgesamt gewährleistet ist. Desbezüglich ist auf die Grundsätze der Veranlagungspolitik für die jeweilige Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zu verweisen.
Es ist vertraglich nicht vorgesehen, dass gesonderte Anreize für eine Abstimmung der Anlagestrategie der Vermögensverwalter auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten geschaffen werden. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Grundsätze der Veranlagungspolitik verwiesen werden, die auf unserer Website (Grundsätze der Veranlagungspolitik) abrufbar sind.
Die BONUS PK hat angesichts der langfristigen Verbindlichkeiten mit den Verwaltungs-gesellschaften marktübliche Gebühren für die Vergütung von Vermögensverwaltungsdiensten vereinbart. Die Leistungen der Verwaltungsgesellschaften werden laufend sowie insbesondere im Rahmen der jährlichen Ongoing Due Diligence bewertet.
Die Überwachung der Portfolioumsatzkosten ist durch die gesetzlich vorgeschriebene Berichtserstattung der Verwaltungsgesellschaften sichergestellt. Bis dato wurde keine konkrete Portfolioumsatzbreite festgelegt.
Die Vereinbarungen zwischen der BONUS PK und den Verwaltungsgesellschaften wurden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Stand 1.2.2023