Alle Spezialfonds, in denen die BONUS Vorsorgekasse alleinige Anteilsinhaberin ist, haben zwingend geltende Mindestkriterien einzuhalten, sofern nicht ohnehin schon eine explizite nachhaltige Ausrichtung des Spezialfonds vorliegt. Dies betrifft insbesondere schwere Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien sowie Betätigungen in kontroversen Geschäftsfeldern wie kontroverse Waffen (ABC, Landminen und Streubomben) und Kohleförderung.