Weingarten mit Sonnenuntergang

Produktbezogene Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die sichere, stabile, rentable und nachhaltige Veranlagung der uns anvertrauten Vorsorgebeiträge unserer Kundinnen und Kunden im Rahmen der gesetzlichen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge ist unser Auftrag. Dies erfolgt in Veranlagungsgemeinschaften („VGen“), die im Sinne der hier enthaltenen Ausführungen daher als „Finanzprodukt“ anzusehen sind. Die BONUS bewirbt in allen VGen ökologische oder soziale Merkmale gem. Artikel 8 OffenlegungsVO.

Die Veranlagung der VGen weist ökologische und soziale Merkmale (gemäß Artikel 8 OffenlegungsVO) auf, hat aber keine nachhaltigen Investitionsziele (gemäß Artikel 9 OffenlegungsVO). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Artikel 10 - Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden (gemäß Artikel 10 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 (“SFDR“) iVm Artikel 24ff DelVO (EU) 2022/1288)

Die BONUS Vorsorgekasse AG („BONUS“) ist ein konzessionspflichtiges, privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen.

Die Geschäftstätigkeit der BONUS besteht darin, die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge in Veranlagungsgemeinschaften zu verwalten und treuhändisch zu veranlagen.

Die Veranlagung der BONUS erfolgt ausschließlich im Interesse der Anwartschaftsberechtigten, wobei besonderer Wert auf Sicherheit, Rentabilität und den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte gelegt wird.

Als „Finanzprodukt“ im Sinne der folgenden Ausführungen ist daher die jeweilige Veranlagungsgemeinschaft anzusehen, in die der Anwartschaftsberechtigte einbezogen ist.

Die Veranlagung für die einzelnen Veranlagungsgemeinschaften weist ökologische und soziale Merkmale (gem. Artikel 8 SFDR) auf, hat aber keine nachhaltigen Veranlagungsziele (gem. Artikel 9 SFDR). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

a) "Zusammenfassung“

Kein nachhaltiges Investitionsziel: Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben sowie Aspekte guter Untnehmensführung berücksichtigt, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts: Das Finanzprodukt berücksichtigt unter anderem ökologischen und sozialen Merkmale sowie Aspekte guter Unternehmensführung im Investmentprozess und in der Veranlagung der Vermögenswerte. Dies erfolgt nach klar definierten ethischen und ökologischen Grundsätzen sowie in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen. Die nachhaltigen Merkmale werden anhand von Ausschluss- und Positivkriterien festgelegt.

Anlagestrategie: Das Finanzprodukt berücksichtigen im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der BONUS nachstehende ökologische oder soziale Merkmale:

  • Übereinstimmung mit den Prinzipien des UN Global Compact
  • Bevorzugte Veranlagung in Unternehmen mit guten Governance Kriterien
  • Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Veranlagung mit positiver Wirkung bezogen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
  • Geringe bzw. sich verbessernde Indikatoren zu Treibhausgas-Emissionen
  • Geringer bzw. sich verringernder Anteil von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Veranlagungen, die einen positiven Beitrag zum Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft leisten
  • Veranlagung in Immobilien mit anerkannten Nachhaltigkeitsstandards bzw. Zertifizierungen sowie ausgeprägten Themenbezug (z.B. leistbares Wohnen, Pflegeeinrichtungen, …)

Die Veranlagung weist ökologische und soziale Merkmale (gem. Artikel 8 SFDR) auf, hat aber keine nachhaltigen Veranlagungsziele (gem. Artikel 9 SFDR). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Aufteilung der Investitionen: Die Vermögensgegenstände werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind (#1). Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere Investitionen“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden (#2).

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale: Die Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale wird über die, von der BONUS ausgewählten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden regelmäßig berechnet und im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Kriterien analysiert.  Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale in der Anlagestrategie definiert sind, sind technische Kontrollmechanismen in den Systemen implementiert.

Die Einhaltung der Vorgabe ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht.

Methoden: Die BONUS setzt folgende Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung sozialer oder ökologischer Merkmale ein:

  • Screening hinsichtlich der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact
  • Screening hinsichtlich der Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Screening hinsichtlich der Wirkung auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
  • Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen
  • Bestimmung des Anteils von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Qualitative Analyse der Auswirkung der Veranlagungsprozesse auf Nachhaltigkeitsindikatoren
  • Klimaverträglichkeitstests bzw. Klima-Szenario-Analysen (z.B. PACTA oder andere anerkannte wissenschaftliche Methoden)
  • Stresstests für klimabezogene Risiken

​​Datenquellen und -verarbeitung: Daten, die zur Analyse von Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Die BONUS verwendet anerkannte externe Dienstleister sowie auf Nachhaltigkeitsanalyse und -beratung spezialisierte unabhängige Dienstleister.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten: Sämtliche Daten werden über Drittanbieter bezogen. Trotz der teilweise beschränkten Datenlage ist aufgrund der Maßnahmen der Drittanbieter dennoch davon auszugehen, dass die Beschränkungen keinen Einfluss darauf haben, wie die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Sorgfaltspflicht: Die BONUS ist als Treuhänderin verpflichtet, im Interesse der Anwartschaftsberechtigten zu handeln. Dies schließt die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie und regulatorischer Vorgaben ein. Die Einhaltung der Vorgaben ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht. Bei der Auswahl und laufenden Beurteilung der eingesetzten Investmentfonds wird unter anderem geprüft, ob und wie Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentprozessen auf Fondsebene berücksichtigt werden.

Mitwirkungspolitik: Die BONUS betrachtet die Wahrnehmung der ihr zustehenden Eigentümer- und Stimmrechte sowie den Dialog mit Unternehmen durch die Fondsmanager an den im Fonds gehaltenen Unternehmensanteilen als wichtiges Element ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Diesbezüglich führt die BONUS einen aktiven Dialog.

Bestimmter Referenzwert: Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.

b) „Kein nachhaltiges Investitionsziel“

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben sowie Aspekte guter Unternehmensführung berücksichtigt, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Es besteht keine Verpflichtung zu mindestens einer nachhaltigen Investition für das Finanzprodukt.

c) „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“

Das Finanzprodukt berücksichtigt unter anderem ökologischen und sozialen Merkmale sowie Aspekte guter Unternehmensführung im Investmentprozess und in der Veranlagung der Vermögenswerte. Dies erfolgt nach klar definierten ethischen und ökologischen Grundsätzen sowie in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.

Unter Berücksichtigung vorgegebener Grenzen sind Unternehmen oder Einrichtungen, die systematisch Menschen- oder Arbeitsrechte sowie zentrale politische, soziale oder Umweltstandards verletzen ausgeschlossen. Neben diesen Ausschlusskriterien werden auch Veranlagungen mit positiver Wirkung bezogen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) sowie Treibhausgas-Emissionen berücksichtigt.

Die im Einzelnen beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale finden sich unter Punkt „d) Anlagestrategie“.

Weiterführende Informationen sind abrufbar unter: Verantwortungsvoll veranlagen.

d) „Anlagestrategie“

Die Veranlagungsstrategie des Finanzproduktes nimmt insbesondere Bedacht auf Sicherheit, Rentabilität, Stabilität und Liquidität sowie auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Kriterien.

Die Veranlagung erfolgt breit gestreut in Vermögenswerte unterschiedlicher Anlagekategorien, die beispielsweise Aktien, Anleihen, Immobilien und alternative Investments umfassen und die auch Nachhaltigkeitsaspekte (ESG-Faktoren bzw. -Merkmale) integrieren.

Die allgemeine Anlagestrategie der  VRGen ist unter Verantwortungsvoll veranlagen näher erläutert.

Es werden im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der BONUS nachstehende ökologische oder soziale Merkmale bei der Auswahl von Investitionen berücksichtigt:

  • Übereinstimmung mit den Prinzipien des UN Global Compact
  • Bevorzugte Veranlagung in Unternehmen mit guten Governance Kriterien
  • Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Veranlagung mit positiver Wirkung bezogen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
  • Geringe bzw. sich verbessernde Indikatoren zu Treibhausgas-Emissionen
  • Geringer bzw. sich verringernder Anteil von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Veranlagungen, die einen positiven Beitrag zum Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft leisten
  • Veranlagung in Immobilien mit anerkannten Nachhaltigkeitsstandards bzw. Zertifizierungen sowie ausgeprägten Themenbezug (z.B. leistbares Wohnen, Pflegeeinrichtungen, …)

Die Einhaltung der Anlagestrategie wird jeweils anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen (siehe dazu Punkt f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale). 

Die Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt in überwiegendem Ausmaß über Investmentfonds (gemäß Richtlinie 2009/65/EG) und alternative Investmentfonds (AIF gemäß Richtlinie 2011/61/EU) ), welche ihrerseits eine Bewertung der Unternehmensführung der investierten Unternehmen vornehmen. Dies und weitere Kriterien werden durch die BONUS im Rahmen einer Due Diligence beurteilt.

Die Veranlagung des Finanzproduktes weist ökologische und soziale Merkmale (gem. Artikel 8 SFDR) auf, hat aber keine nachhaltigen Veranlagungsziele (gem. Artikel 9 SFDR). Dennoch kann in Investmentprodukte investiert werden, die selbst ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

e) „Aufteilung der Investitionen“

Die Vermögensgegenstände des Finanzproduktes werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind (#1). Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere Investitionen“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden (#2).

Zumindest 40 % der Veranlagungen werden eingesetzt, um die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie zu erfüllen.

f) „Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale“

Die laufende Messung und Überwachung zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt über die von der BONUS ausgewählten Nachhaltigkeitsindikatoren. Diese werden im Abschnitt „g) Methoden“ näher beschrieben.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden regelmäßig berechnet und im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Kriterien analysiert. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale in der Anlagestrategie definiert sind, sind technische Kontrollmechanismen in den Systemen implementiert.

Die Einhaltung der Vorgabe ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht.

g) „Methoden“

Die BONUS setzt folgende Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung sozialer oder ökologischer Merkmale ein:

  • Screening hinsichtlich der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact
  • Screening hinsichtlich der Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Screening hinsichtlich der Wirkung auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
  • Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen
  • Bestimmung des Anteils von CO2-exponierten Vermögenswerten
  • Qualitative Analyse der Auswirkung der Veranlagungsprozesse auf Nachhaltigkeitsindikatoren
  • Klimaverträglichkeitstests bzw. Klima-Szenario-Analysen (z.B. PACTA oder andere anerkannte wissenschaftliche Methoden)
  • Stresstests für klimabezogene Risiken

h) „Datenquellen und -verarbeitung“

Daten, die zur Analyse von Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Die BONUS verwendet anerkannte externe Dienstleister sowie auf Nachhaltigkeitsanalyse und -beratung spezialisierte unabhängige Dienstleister und bezieht auch die für sie tätigen externen Fondsmanager ein, welche einen direkten Zugang zu den investierten Unternehmen haben.

Wesentliche Kriterien für die Auswahl externer Datenanbieter sind eine möglichst hohe Datenabdeckung und -qualität sowie die nachweislich regelmäßige Plausibilisierung der Daten. Die Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft.  Die Sicherung der Datenqualität erfolgt über eine qualitative Plausibilisierung der verwendeten Daten sowie der Analyseergebnisse.

Die Daten werden direkt vom Drittanbieter übernommen und automatisiert verarbeitet. Die BONUS nimmt derzeit keine eigene Schätzung der Daten vor.

i) „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“

Sämtliche Daten werden über Drittanbieter bezogen. Folgende Einschränkungen für die Drittanbieter in der Datenqualität sind zu beachten:

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, erfolgt, sofern sinnvoll und möglich, eine Schätzung der Daten. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren bzw. auch Emittenten.

Trotz der teilweise beschränkten Datenlage ist aufgrund der beschriebenen Maßnahmen der Drittanbieter dennoch davon auszugehen, dass die Beschränkungen keinen Einfluss darauf haben, wie die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Die BONUS erwartet eine stetige Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Datenqualität.

j) „Sorgfaltspflicht“

Die BONUS ist als Treuhänderin verpflichtet, im Interesse der Anwartschaftsberechtigten zu handeln. Dies schließt die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie und regulatorischer Vorgaben ein. Die Einhaltung der Vorgaben ist in den Prozessen der BONUS, insbesondere den internen Leitlinien- und Prozesssystemen, integriert und wird laufend überwacht.

Bei der Auswahl und laufenden Beurteilung der eingesetzten Investmentfonds wird unter anderem geprüft, ob und wie Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentprozessen auf Fondsebene berücksichtigt werden.

Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich die Anlagestrategie der BONUS an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.

Die BONUS stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
  • das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen

Beim Erwerb und der laufenden Analyse der Vermögensgegenstände werden Nachhaltigkeitsmerkmale im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten und in der Risikoanalyse mitbetrachtet.

k) „Mitwirkungspolitik“

Die BONUS betrachtet die Wahrnehmung der ihr zustehenden Eigentümer- und Stimmrechte sowie den Dialog mit Unternehmen durch die Fondsmanager an den im Fonds gehaltenen Unternehmensanteilen als wichtiges Element ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

Zusätzlich wird bei der Auswahl und laufenden Beurteilung der Fondsmanager darauf geachtet, ob und wie ESG-Kriterien in ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden. Die BONUS führt diesbezüglich einen aktiven Dialog. Dabei wird die Einhaltung und Verbesserung der Corporate Governance sowie Sozial- und Umweltstandards gefordert. Die BONUS arbeitet hier mit anderen Investoren und Plattformen, insbesondere die von UN-PRI, zusammen und kann damit einen stärkeren Einfluss ausüben als allein. Dies ist von zentraler Bedeutung, um mit Engagement etwas erreichen zu können.

l) „Bestimmter Referenzwert“

Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob das Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Version 1.0
30.09.2024

Vorvertragliche Informationen

Die vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 sind gem. § 22a Abs 1 BMSVG in einem eigenständigen Dokument auf der Website zu veröffentlichen.

Die entsprechenden Informationen für die VG1 finden Sie hier.
Die entsprechenden Informationen für die VG2 finden Sie hier.