Verfügungsmöglichkeiten
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie unter den folgenden beiden Voraussetzungen einen Anspruch auf Verfügung bzw. Auszahlung:
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Es wurden mindestens 36 Monate Beiträge für Sie geleistet (unabhängig von der Anzahl der Arbeitsverhältnisse – die Zeiten werden zusammengezählt) und zusätzlich
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wurde das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder durch einvernehmliche Lösung beendet.
Generelle Auszahlungsmöglichkeiten bestehen
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wenn seit 5 Jahren keine Beiträge mehr in eine österreichische Vorsorgekasse geleistet wurden oder
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bei Pensionsantritt