Informationen für Arbeitnehmende
Ab wann sollte man sich Gedanken über die Vorsorge im Alter machen? Am besten so früh wie möglich!
Sie als Arbeitnehmende:r können Ihre Zusatzpension durch eigene Beiträge erhöhen. Ihre freiwilligen Beiträge zahlen Sie von Ihrem versteuerten Entgelt. Ihr Arbeitgebender behält diese Beiträge von Ihrem Nettogehalt ein und leitet diese an die BONUS weiter.
Ihre eigenen Beiträge dürfen maximal so hoch sein, wie der Beitrag, den Ihr Unternehmen für Sie bezahlt. Wenn Sie die staatliche Prämie gemäß § 108a EStG beantragen, können Sie, auch wenn der Arbeitgeberbeitrag geringer ist, bis zu 1.000, -- Euro p.a. bezahlen.
Sie profitieren gleich mehrfach:
Alle Vorteile im Überblick
Ende des Arbeitsverhältnis
Einen unverfallbaren Anspruch vorausgesetzt, können Sie das Guthaben wahlweise
Ist Ihr Guthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geringer als 15.900, -- Euro (Stand 2025) kann dieses von der Pensionskasse einmalig abgefunden werden.
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