Arbeitgebende sind verpflichtet, für alle Mitarbeitende, die seit 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts als Mitarbeitervorsorgebeiträge an den zuständigen SV-Träger zu leisten. Dieser leitet die Beiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter.
Für Ihre Anliegen haben wir immer ein offenes Ohr. Kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie über unsere Veranlagungsergebnisse, aktuelle Entwicklungen in der betrieblichen Altersvorsorge oder Übertragungsmöglichkeiten in das neue Abfertigungsmodell.
BONUS Vorsorgekasse
Vorteile
Sicherheit
Mit der Generali Versicherung AG und der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft stehen zwei verlässliche Partner hinter der BONUS Vorsorgekasse AG. Unseren Anwartschaftsberechtigten bieten wir zu jedem Zeitpunkt eine 100%ige Kapitalgarantie – unabhängig von kurzfristigen Veranlagungsergebnissen.
Bestes Kundenservice
Unser Kundenservice hat bereits mehrfach den MVK Service Award gewonnen - zuletzt wurde das engagierte Team der Vorsorgekasse für die Jahre 2023/24 ausgezeichnet.
Transparenz
Seit Jahren führen wir einen intensiven Dialog mit unseren Partnern und Berechtigten, etwa durch die Einbindung unserer Kund:innen in den Veranlagungsprozess, durch Informationsveranstaltungen oder einfach beim Kunden vor Ort.
Nachhaltige Veranlagung
BONUS Vorsorgekasse
Neukund:in werden
Haben Sie gerade ein Unternehmen gegründet und noch keine Vorsorgekasse für Ihre Mitarbeitenden ausgewählt? Die BONUS hat die passenden Angebote für Sie. Bei Fragen zur Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge und zum Abschluss eines Beitrittsvertrages helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden sehr gerne. Die für die Abwicklung relevanten Punkte finden Sie hier.
Beitrittsvertrag 2025Unternehmen mit Betriebsrat
Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, ist der Arbeitgebende verpflichtet, die Vorsorgekasse gemeinsam mit dem Betriebsrat auszuwählen und die Auswahl in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Hier finden Sie eine Muster-Betriebsvereinbarung.
Unternehmen ohne Betriebsrat
Der Arbeitgebende kann die Vorsorgekasse alleine auswählen und die Arbeitnehmenden über seine Entscheidung informieren. Für die Arbeitnehmenden besteht jedoch ein Einspruchsrecht, wenn sich mindestens 1/3 der Arbeitnehmenden gegen die ausgewählte Vorsorgekasse aussprechen. In diesem Fall wird versucht, im gegenseitigen Einvernehmen (falls notwendig auch unter Einbeziehung einer freiwilligen Interessensvertretung der Arbeitnehmenden) eine geeignete Vorsorgekasse zu finden.
Die Mitarbeitervorsorgebeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) abgeführt und von dieser an uns weitergeleitet.
Zur BONUS wechseln
Haben Sie in der Vergangenheit mit einer anderen Vorsorgekasse einen Vertrag geschlossen und möchten Sie wechseln? Die BONUS hat die passenden Angebote für Sie. Wir garantieren Ihnen eine einfache und kostenlose Abwicklung der Kündigungsformalitäten. Der Wechsel der Vorsorgekasse ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist möglich. Kontaktieren Sie unser Beratungsteam - wir informieren Sie gerne!
BONUS VORSORGEKASSE
Übertritt zur Abfertigung NEU
Ein Wechsel vom alten Abfertigungsmodell in das System der Abfertigung NEU ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Haben Sie Interesse an einer Übertragung von Altabfertigungsansprüchen?
Vollübertritt
Teilübertritt
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