Die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (im Folgenden BONUS Pensionskasse) ist bestrebt, die Vermögenswerte zum größtmöglichen langfristigen Nutzen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten insgesamt und so zu veranlagen, dass die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens insgesamt gewährleistet ist. Im Falle eines (potenziellen) Interessenkonfliktes haben die Veranlagungsentscheidungen einzig und allein im Interesse der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu erfolgen.
Diesen Zielen dient unter anderem die Vergütungspolitik der BONUS Pensionskasse. Diese wird alle drei Jahre überprüft und aktualisiert.
Über die Grundsätze wird im Folgenden gemäß § 11g Abs 3 PKG informiert:
Die Vergütungspolitik ist der Größe, der Art, des Umfangs und der Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie der Pensionskasse angemessen.
Die Vergütungsbestimmungen gelten für den Vorstand, die Personen die Schlüsselfunktionen innehaben und andere Mitarbeiter der Pensionskasse, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Pensionskasse oder der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften hat. Sollten Aufgaben der Pensionskasse im Sinne von § 11h PKG an einen Dritten übertragen werden, ist darauf zu achten, dass die Vergütungspolitik des Dienstleisters der Vergütungspolitik der Pensionskasse entspricht.
Die Vergütung besteht aus einer fixen und variablen Komponente, wobei die fixe Komponente den betragsmäßig überwiegenden Teil der Gesamtvergütung darstellt.
Die variable Komponente ist erfolgsabhängig und wird für das Erreichen vereinbarter Ziele gewährt. Diese Ziele bestehen aus einer ausgewogenen Mischung von Unternehmenszielen und persönlichen Zielen. Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung ermutigt nicht zum Eingehen von Risiken jedweder Art, die mit den Risikoprofilen und Vorschriften der Pensionskasse unvereinbar sind, darunter auch Nachhaltigkeitsrisiken. Die vereinbarten Ziele werden so gewählt, dass (potenzielle) Interessenkonflikte vermieden werden.
Stand: 07.03.2023