Arbeitgebende sind verpflichtet, für alle Mitarbeiter:innen, die seit 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts als Mitarbeitervorsorgebeiträge an den zuständigen SV-Träger zu leisten. Dieser leitet die Beiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter.
In der Abfertigung NEU sind die vom Arbeitgebenden geleisteten Beiträge unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Beitragsjahre für Sie unverfallbar. Die geleisteten Beiträge werden von Ihrer Vorsorgekasse unter Bedachtnahme größtmöglicher Sicherheit und Rentabilität veranlagt.
BONUS Vorsorgekasse
Vorteile
Unverfallbarkeit der Beiträge
Unabhängig davon, wie Ihr Dienstverhältnis in der Abfertigung NEU endet, können die geleisteten Beiträge des Arbeitgebenden nicht mehr verfallen.
100%ige Kapitalgarantie
Die geleisteten Beiträge sind im Verfügungsfall zu jedem Zeitpunkt, unabhängig von Veranlagungsergebnissen oder berechneten Kosten, zu 100 % kapitalgarantiert.
Hinterbliebenenvorsorge
Die Abfertigung kommt im Todesfall zu gleichen Teilen Ehepartner:in/eingetragene:r Partner:in und den unterhaltsberechtigten Kindern zugute oder fällt in die Verlassenschaft, wenn es keine Versorgungsberechtigten gibt.
Steuerliche Begünstigung
Durch steuerfreie Übertragung in eine Rentenversicherung oder in eine Anwartschaft in einer Pensionskasse können Sie eine steuerfreie Zusatzrente lukrieren. Im Fall einer Einmalauszahlung aus der Vorsorgekasse fällt der begünstigte Steuersatz in Höhe von 6 % an.
Mit der Novelle zum Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur digitalen Jahreskontoinformation erfolgt ab 2025 die branchenweite Umstellung auf den umweltfreundlichen elektronischen Versand. Wir empfehlen schon jetzt, sich mit den auf der Jahreskontonachricht angedruckten Zugangsdaten im Kundenportal zu registrieren oder einen Registrierungscode anzufordern. Damit sind Sie laufend über geleistete Beiträge, Veranlagungsergebnis und Kapitalstand informiert und können bei Verfügungsberechtigung direkt im Portal sicher und bequem über Ihr Kapital verfügen.
Download – MusterkontonachrichtKontozusammenführung
Wenn Sie ein aktives Konto in der BONUS haben, für das laufend Beiträge aus der Mitarbeiter- oder Selbständigenvorsorge geleistet werden, können Sie dieses mit Anwartschaften aus anderen Vorsorgekassen zusammenlegen lassen, sofern in den alten Vorsorgekassen schon seit mindestens 3 Jahren keine Beiträge mehr geleistet wurden.
Hier finden Sie ein Formular zur Kontozusammenlegung, das Sie nur unterschreiben und mit einer Ausweiskopie an uns weiterleiten. Wir recherchieren für Sie, ob bei anderen Vorsorgekassen ein Guthaben besteht und ob dieses übertragbar ist. Sobald die BONUS Übertragungsbeträge erhalten hat, bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang.
Verfügungsmöglichkeiten
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie unter den folgenden beiden Voraussetzungen einen Anspruch auf Verfügung bzw. Auszahlung:
Generelle Auszahlungsmöglichkeiten bestehen
Als Vorsorgekasse unterliegen wir dem Bankwesengesetz sowie den Bestimmungen zur Anlegerentschädigung (laut Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - ESAEG) und sind Mitglied bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Anwartschaften sind daher gemäß § 46 iVm § 51 Abs 2 ESAEG mit einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- gesichert.
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