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Informationen für Arbeitgebende

Wenn Sie für Ihre Mitarbeitenden eine besonders attraktive Form der Pensionsvorsorge finanzieren möchten, dann sind Sie bei uns richtig. Wir verwalten die uns anvertrauten Gelder treuhändisch in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften mit der Aufgabe, lebenslange Pensionen auszuzahlen. Neben einem Vertrag mit uns schließen Sie mit Ihren Mitarbeitenden Einzelvereinbarungen ab, in denen die Details der betrieblichen Altersvorsorge definiert sind. Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, wird über den Beitritt zur Pensionskasse eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.

Sie als Arbeitgeber:in bestimmen, ob die gesamte Belegschaft oder bestimmte Gruppen, die nach objektiven Kriterien gebildet werden, am Modell teilnehmen.

Werden nicht alle Mitarbeitenden eingebunden, ist es wichtig, aufgrund sachlicher Kriterien eine geeignete Gruppe zu definieren. Dieser Umstand trifft auch bei angestellten Familienangehörigen zu.

Kriterien können z.B. sein:

  • Dauer der Dienstzugehörigkeit
  • Kollektivvertrags-Gruppen
  • Eintrittsalter

Info-Material zum Download:

Alle Vorteile im Überblick

Modelle

Pensionskassen bieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen breiten Gestaltungsspielraum und sind für Arbeitgebende gut planbar.
 Grundsätzlich ist zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Modellen zu unterscheiden.

Es besteht seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, die Belegschaft in Form des erfolgsabhängigen Modells am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen.

Spezielle Lösungen gibt es für Politiker:innen. Und in immer mehr Kollektivverträgen werden Öffnungsklauseln aufgenommen, die Gehaltsumwandlungen zugunsten eines Pensionskassenbeitrages zulassen.

BONUS Pensionskasse

FAQ

Häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem Kundenportal.

Zu den FAQs

Beitreten/wechseln

Vor dem Beitritt zur Pensionskasse schließt der  Arbeitgebende mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Beitritt zur Pensionskasse ab. In Betrieben ohne Betriebsrat erfolgt die Regelung in Vereinbarungen lt. Vertragsmuster.


In diesen Verträgen sind die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Der Arbeitgebende verpflichtet sich auch zum Abschluss eines Pensionskassenvertrages. Inhaltlich muss der Pensionskassenvertrag die Regelungen aus der Betriebsvereinbarung bzw. der Vereinbarung gemäß Vertragsmuster umsetzen. Die Mindestinhalte sind im Betriebspensionsgesetz und im Pensionskassengesetz geregelt.

Ihr verlässlicher Partner für die Altersvorsorge.

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Kontakt:

pensionskasse@bonusvorsorge.at

Tel. 01-51602-0

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