Die Veranlagung der BONUS erfolgt ausschließlich im Interesse der Anwartschafts-und Leistungsberechtigten, wobei besonderer Wert auf Sicherheit, Rentabilität und den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte sowie auf die jeweilige Risikotragfähigkeit der VRG gelegt wird.
Offenlegungspflichten
Mit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) haben Finanzmarktteilnehmer gemäß Art 2 Abs 1 Informationen über die Berücksichtigung von Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.
Da die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft als eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) unter die Ziffer c dieses Artikels fällt, hat sie diese nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen.
Daher sind die Offenlegungspflichten der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) sowie der Taxonomieverordnung (EU 2020/852) in Bezug auf die von BONUS verwalteten Veranlagungs- und Risikogemeinschaften („VRGen“) als Finanzprodukt anzuwenden.
Risikomanagement
Risikomanagement ist ein elementarer Bestandteil im Veranlagungsprozess der BONUS. Das Risikomanagement ist in der gesamten Wertschöpfungskette des Investmentprozesses eingebunden. Es ist ein klar definiertes Limitsystem implementiert, das den Handlungsspielraum des Asset Managements vorgibt. Die Einhaltung der Limits wird hierbei täglich überwacht. Nur bewusst eingegangene oder vermiedene Risiken gewährleisten einen langfristigen Veranlagungserfolg.
Das erfordert eine ständige Beobachtung der Kapitalmärkte und ein frühzeitiges Reagieren auf neue Entwicklungen. Die Risikostrategie ist darauf abgestellt, Marktchancen jederzeit nutzen zu können und gleichzeitig den Erhalt des von ihren Kunden anvertrauten Kapitals langfristig sicherzustellen.
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