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Rechtsanwaltskammer

Die Concisa ist mit der administrativen Abwicklung des Kapital-gedeckten Teils der Versorgungseinrichtung für über 9.000 Rechtsanwält:innen (Anwartschaftsberechtigte und Leistungsbeziehende) betraut und wird im Namen der Rechtsanwaltskammern tätig.

Durch die Versorgungseinrichtung erhalten die Kammermitglieder eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Im Todesfall werden die Hinterbliebenen durch Witwen- oder Witwerrente bzw. Waisenrente finanziell abgesichert.

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Kontakt

Unser Serviceteam unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Ihrer Versorgungseinrichtung.

Telefon:

+43 1 50232 - 1928 und 1929

In der Zeit von Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.30 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Bei Fragen zur Veranlagung Ihrer Versorgungseinrichtung wenden Sie sich bitte an Spängler Institutional GmbH.

Ihr verlässlicher Partner für die Altersvorsorge.

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