Rechtsanwaltskammer
Die Concisa ist mit der administrativen Abwicklung des Kapital-gedeckten Teils der Versorgungseinrichtung für über 9.000 Rechtsanwält:innen (Anwartschaftsberechtigte und Leistungsbeziehende) betraut und wird im Namen der Rechtsanwaltskammern tätig.
Durch die Versorgungseinrichtung erhalten die Kammermitglieder eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Im Todesfall werden die Hinterbliebenen durch Witwen- oder Witwerrente bzw. Waisenrente finanziell abgesichert.
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Unser Serviceteam unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Ihrer Versorgungseinrichtung.
Telefon:
+43 1 50232 - 1928 und 1929
In der Zeit von Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Bei Fragen zur Veranlagung Ihrer Versorgungseinrichtung wenden Sie sich bitte an Spängler Institutional GmbH.
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